Kinderrechte

Kinderrechte

Der Tag der Kinderrechte ist der 20. November.

Kinderrechte werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) bezeichnet. Sie sind ein besonderer Teil der Menschenrechte. Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen das Übereinkommen für die Rechte der Kinder getroffen, das erstmals für alle Kinder auf der Welt gilt und deren Rechte festhält. Häufig spricht man auch von der UN-Kinderrechtskonvention.  

Die Kinderrechtskonvention hat insgesamt 54 Artikel. Hier sind einige Rechte aufgelistet:

Recht auf Gleichheit
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf gleiche Chancen und Behandlung!
kein Kind darf benachteiligt werden, weil es eine andere Meinung, Religion, Hautfarbe, eine Behinderung hat oder weil es ein Mädchen oder ein Junge ist.

Recht auf Gesundheit
Kinder haben das Recht alles zu bekommen, was sie für eine gute Entwicklung brauchen und ihnen steht es zu gesund aufzuwachsen!
Das heisst, dass Kindern zum Beispiel Geld für gesundes Essen zusteht und wenn ihr krank seid, müssen die Erwachsenen dafür sorgen, dass es euch bald wieder besser geht.

Recht auf Bildung
Kinder und Jugendliche haben das Recht zur Schule zu gehen und alles zu lernen, was sie für ihr Leben brauchen!
Jeder muss die Möglichkeit haben, in die Schule zu gehen.

Recht auf Spiel und Freizeit
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemässe aktive Erholung so wie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben!
Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das Recht zu spielen. Hierfür brauchen sie eine geeignete Umgebung, in der nicht gleich jeder schimpft, wenn es einmal zu laut wird.

Recht auf Privatsphäre
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Privatsphäre und respektvolle Behandlung!
Eltern, Lehrer und andere Personen dürfen nicht die Briefe oder Tagebücher eines Kinder oder Jugendlichen lesen.

Recht auf gewaltfreie Erziehung
Kinder und Jugendliche haben das Recht, ohne Gewalt aufzuwachsen!
Niemand darf sie seelisch oder körperlich verletzen oder quälen. Es darf kein Kind sexuell belästigt werden!

Recht auf freie Meinungsäusserung
Alle Kinder und Jugendlichen dürfen ihre Meinung sagen!
Kinder und Jugendliche müssen gefragt werden, wenn es um Dinge geht, die sie betreffen. Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, dass sie sich nötige Informationen beschaffen und damit eine eigene Meinung bilden können. Die Meinung der Kinder und Jugendlichen muss mitberücksichtig werden.

mehr erfahren unter:

UNO Kinderrechte
www.unicef.ch 

Kinder(rechte) in der Schweiz
www.kinderlobby.ch
www.netzwerk-kinderrechte.ch



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